Kleingärten in CharWilm

Oeynhausen
Oeynhausen
Idylle in der Stadt
Idylle in der Stadt

Wie geht es weiter mit Oeynhausen?

Wie weiter im dem Kampf für Kleingartenanlagen in Charlottenburg-Wilmersdorf ?

Am 16.1.2013 wurde erstmalig eine Bebauungsabsicht von Flächen der Gartenkolonie Oeynhausen im Stadtplanungsausschuss des Bezirkes öffentlich erörtert. Ich habe als langjährige Baupolitikerin an die Entscheidungsträger appelliert, das Recht der Bodenordnung zur Sicherung der Kolonie Oeynhausen zu nutzen. Konkret den seit 2010 im Verfahren befindlichen Bebauungsplan IX-205a  fest zu setzen bzw. zur Verfestigung der Planungsabsicht der Gartensicherung unverzüglich eine Veränderungssperre zu erlassen. Dies würde eine Bodenverwertung und entsprechende Bebauung durch Investoren erst einmal verhindern.

Der Entscheidungsspielraum in den Berliner Bezirken ist aufgrund der fehlenden Haushaltshoheit beschränkt. Der Grundstückseigentümer hatte angekündigt gegen eine Sperre zu klagen. Die die Mehrheit der Bezirksverordneten befand dieses Risiko in der BVV am 17.1.13 als zu wenig einschätzbar und folglich zu hoch. Ich respektiere diese Entscheidung, selbst wenn ich in der Sache anders votiert hätte.

Ich denke mit Wehmut an den Verlust der Kleingartenkolonie in der Württembergischen Straße, ein verlorenes Kleinod der Vielfalt und der nachbarschaftlichen Begegnung. An die Initiative „Gärten retten“ habe ich mit dem Grünen Kreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf 2009 den „Grünen Zweig“ für herausragendes Bürgerengagement verliehen. Leider hat der hier begangene Klageweg, der letztlich den Bebauungsplan für unzulässig erklärte, die Luxus-Wohnbebauung „in den Rosengärten“ nicht mehr aufhalten können.

Dort lag der Fall zwar anders, letztlich fallen die Entscheidungen zum Planungsrecht aber auch in Berlin der Bezirksebene zu: 

Das bodenrechtliche Instrumentarium, das die Grundstücksnutzung in der Bundesrepublik Deutschland regelt, ist das Baugesetzbuch, kurz BauGB genannt. Das BauGB schreibt die Zuständigkeit für die verbindliche Bauleitplanung den Gemeinden zu. Auch das Berliner Ausführungsgesetz für das BauGB (AGBauGB) bestätigt diese kommunale Planungshoheit im Stadtstaat Berlin und weist diese den Bezirken zu.

Es ist richtig, den Arten- und Naturschutz als wichtiges Argument für gesunde Lebensverhältnisse und die Kleingärten als wesentlich für die Lebensqualität in der Stadt ins Feld führen! Letztlich geht es jedoch um handfeste Nutzungskonflikte und um private Grundstückseigentümer, die eine Investition von 250 Mio. € für in Berlin nachgefragte Nutzungen ankündigen. Es geht also um die Frage des Primates der Politik...

Dazu braucht es aber in erster Linie entsprechende Mehrheiten. Es ist ungerecht, eine Partei erst nicht zu wählen und sie dann dafür an den Pranger zu stellen, dass sie die "falschen" Mehrheiten nicht verhindern.

In meiner Vision vom Grünen Berlin ist Platz für Vielfalt und Vielfältigkeit. Ich wünsche mir eine Entwicklung, die gesunde Lebensverhältnisse bewahrt; ein Berlin das verschiedene Verwertungsinteressen einem geordneten und gerechten Abwägungsverfahren mit den Gesamtinteressen unterzieht und zu nachvollziehbaren und verständlichen Entscheidungen findet. Folglich müssen weitreichende Planungsentscheidungen im Bezirk in formalen Bebauungsplanverfahren mit der Bauleitplanung des Landes in Übereinstimmung gebracht werden. Schnelles Baurecht zu schaffen, z.B. auf dem Wege der Befreiung, wie es Investoren wollen, ist mit den Grünen im Bezirk jedenfalls nicht zu machen.

Auch nach mit 77 % gewonnenem Bürgerbegehren im Mai 2014 zögert der Bezirk die Kleingartenflächen zu sichern. Derweil steigen die Bodenpreise der Grundstücke nicht zuletzt, weil man planungsrechtlich nunmehr nicht mehr von Gartenland ausgehen kann.

Sibylle Centgraf, Landschaftsarchitektin

Oeynhausen planungsrechtlich sichern

 

Bereits 1904 gegründet hat die Kleingartenkolonie heute 437 Parzellen. Im  südlichen Teil im Besitz der öffentlichen Hand im nördlichen Teil erworben vom Finanzinvestor Lorac eine Tochter der Lone Star aus Dallas.

Der B-Blan IX-205 a muss endlich festgesetzt werden. Die Planungshoheit liegt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Die BVV hat im September 2012 zunächst eine Resolution zum Erhalt der Kolonie Oeynhausen behandelt und ruft die Senatsverwaltung für Finanzen um Unterstützung an. Die Grüne Baugruppe in Charlottenburg-Wilmersdorf fordert jedoch weiterhin die Einbringung eines Antrages mit der Forderung "Festsetzung des Bebauungsplanes IX-205 zur planungsrechtlichen Sicherung der Kolonie Oeynhausen". Schließlich kann dem Bezirk im bereits seit 2008 laufenden Festsetzungsverfahren niemand die Planungshoheit abnehmen.

Würde mit der Begründung von zu erwartenden Investorenklagen oder Rechtsrisiken der B-Plan nicht festgesetzt, wäre dies ein eklatanter Vertrauensbruch gegenüber der Wählerschaft. Auch in der 2011 angenommenen Zählgemeinschaftsvereinbarung zwischen der SPD und den BündnisGrünen in Charlottenburg-Wilmersdorf steht explizit, dass die Sicherung von Oeynhausen prioritär zu betreiben ist. Der Verweis auf ein Prozesskosten-Risiko sofern der festgesetzte B-Plan beklagt würde, überzeugt nicht. Da grundsätzlich jeder Verwaltungsbescheid vor Gericht angefochten werden kann, käme eine solche Haltung einem Offenbarungseid gleich. Damit würde jede Stadtplanung obsolet. Schließlich werden in B-Planverfahren die Entschädigungs- pflichten explizit nach dem Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Im Falle des B-Planes Oeynhausen käme § 42 Abs. 3 BauGB zum tragen. Danach könnte im Falle einer Aufhebung der zulässigen Nutzung (in diesem Fall nach Baunutzungsplan von 1958/60 -  „Allgemeines Wohngebiet der Baustufe III/3“) "der Eigentümer nur eine Entschädigung für Eingriffe in die ausgeübte Nutzung verlangen". Hier ist die ausgeübte Nutzung Gartenland, wie dies auch im Grundbuch der Flurstücke vermerkt ist. Es kommt also auf die Ausübung der verwirklichten Nutzung an.

Die Zeit drängt, da jede Verzögerung der Festsetzung und damit der verbindlichen Bauleitplanung für die Grünflächen-Sicherung (Zweckbestimmung Dauerkleingarten) bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung eine für den Bezirk negative Anspruchsbewertung zur Folge haben könnte. Gerade deshalb sehe ich es als Aufgabe der Kommunalpolitik an, attraktive Flächen nicht jedwedem Investorenbegehren preis zu geben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an mich direkt oder die BVV- Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Charlottenburg-Wilmersdorf.

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Auch der Kleingartenverband Wilmersdorf engagiert sich im Verbund mit dem Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. für den Erhalt von Oeynhausen